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PRÄAMBEL

Tiere sind empfindsame Lebewesen und keine Sachen oder Produktionsmittel. Sie können wie wir Schmerzen, Angst, Hunger, Durst fühlen. Sie haben daher ein Recht auf Leben in Würde und Unversehrtheit.

Artikel 20 a GG weist die Verpflichtung, die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere durch Gesetzgebung und Rechtsprechung zu schützen, als Staatsziel aus. Diese Verantwortung nehmen wir sehr ernst. Uns eint die grundsätzliche Überzeugung, dass Menschen verpflichtet sind, Tiere als Mitgeschöpfe zu sehen, sie als fühlende und soziale Lebewesen anzuerkennen und ihnen ein art- und verhaltensgerechtes Dasein zu gewährleisten.

Entgegen seiner Verpflichtung schützt der Staat die landwirtschaftlich genutzten Tiere jedoch nicht! Vielmehr bedient er die ökonomischen Interessen der Tiernutzer. Der Staat setzt das Tierschutzgesetz nicht um, sondern konterkariert es auf dem Verordnungsweg.

Damit sich dieses undemokratische und auch unethische Vorgehen endlich ändert, bündeln wir unsere Kräfte. Wie setzen uns in öffentlichkeitswirksamen gemeinsamen Projekten und Akionen für einen nachhaltigen Umgang mit der Natur und für ein Ende der Tierausbeutung ein.

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